Fristlos kündigen? Abmahnen und kündigen? Den Betriebsrat von Anfang an einbeziehen? Um erfolgreich und fristgerecht zu kündigen, sollten Sie abhängig vom vorliegenden Fall, das richtige Prozedere wählen. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen zu personenbedingten, krankheitsbedingten, betriebsbedingten Kündigungen.
Auch in komplizierten Sonderfällen ermöglichen wir, dass die Kündigung korrekt und im Rahmen der optimalen Frist durchgeführt wird. Falls nötig beraten wir Sie im Umgang mit „low performern“ oder zu Sonderfällen wie der sogenannten Verdachtskündigung. Durch unsere häufige Zusammenarbeit mit Personal- und Betriebsräten sind wir erfahren darin, diese Gremien in das Kündigungsprozedere richtig einzubeziehen. Auch in Sachen betriebliches Eingliederungsmanagement und Sozialplan kennen wir uns aus. Denn nur, wenn Anhörung, gegebenenfalls Sozialauswahl und andere Faktoren berücksichtigt werden, hat die von Ihnen gewünschte Kündigung auch vor dem Arbeitsgericht Bestand.
Für Betriebsräte, Führungskräfte und Geschäftsleitung bieten wir Inhouse-Seminare zu Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmung und Gremienarbeit an.
Fristlos kündigen? Abmahnen und kündigen? Den Betriebsrat von Anfang an einbeziehen? Um erfolgreich und fristgerecht zu kündigen, sollten Sie abhängig vom vorliegenden Fall, das richtige Prozedere wählen. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen zu personenbedingten, krankheitsbedingten, betriebsbedingten Kündigungen.
Auch in komplizierten Sonderfällen ermöglichen wir, dass die Kündigung korrekt und im Rahmen der optimalen Frist durchgeführt wird. Falls nötig beraten wir Sie im Umgang mit „low performern“ oder zu Sonderfällen wie der sogenannten Verdachtskündigung. Durch unsere häufige Zusammenarbeit mit Personal- und Betriebsräten sind wir erfahren darin, diese Gremien in das Kündigungsprozedere richtig einzubeziehen. Auch in Sachen betriebliches Eingliederungsmanagement und Sozialplan kennen wir uns aus. Denn nur, wenn Anhörung, gegebenenfalls Sozialauswahl und andere Faktoren berücksichtigt werden, hat die von Ihnen gewünschte Kündigung auch vor dem Arbeitsgericht Bestand.