Kündigung

Ich wurde gekündigt

Da gerade im Arbeitsrecht, beispielsweise im Falle einer Kündigung, interessante Abfindungszahlungen herauskommen, lohnt es sich meist, Kündigungsschutzklage zu erheben, wenn Ihnen gekündigt wurde.

Innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung müssen Sie Klage erheben. Das bedeutet, dass Sie am besten direkt nachdem Ihnen gekündigt wurde, bei uns anrufen und einen Termin vereinbaren.

Vielleicht ist die Kündigung Ihres Arbeitgebers gar nicht wirksam. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn kein Kündigungsgrund vorliegt, die Kündigung Formfehler hat oder, wenn gesetzlich notwendige Fristen nicht eingehalten wurden. Nach Analyse Ihrer persönlichen und beruflichen Situation beraten wir Sie individuell, wie wir gemeinsam weiter vorgehen, um das für Sie beste Ergebnis zu erzielen. Dies kann die Verhandlung über eine Abfindung sein, das Erheben der Kündigungsschutzklage oder das Vereinbaren einer längerfristigen Freistellung sein.

Arbeitsrecht

Betriebsrat & Kündigung

Als Betriebsrat beraten wir Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten im Rahmen des Anhörungsverfahrens, bei Betriebsänderungen, zur Rechtmäßigkeit von Massenentlassungsanzeigen und begleiten Sie bei Verhandlungen von Sozialplan und Interessensausgleich. Wir beraten Sie in unserer Kanzlei oder im Unternehmen und übernehmen die Gerichtsverfahren oder auch die Verhandlungen mit der Geschäftsführung und unterstützen Sie bei Einigungsstellenverfahren.

Für Betriebsräte, Führungskräfte und Geschäftsleitung bieten wir Inhouse-Seminare zu Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmung und Gremienarbeit an.

Fragen zu Kündigung

Da gerade im Arbeitsrecht, beispielsweise im Falle einer Kündigung, häufig interessante Abfindungszahlungen herauskommen können, lohnt es sich meist, Kündigungsschutzklage zu erheben, wenn Ihnen gekündigt wurde.