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Betriebliche Mitbestimmung

Betriebliche Mitbestimmung

Die Mitbestimmung findet im deutschen Arbeitsrecht in erster Linie auf Betriebsebene statt: Sind in einem Betrieb mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt, kann laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein Betriebsrat gegründet werden. Betriebsräte vertreten die Interessen der Arbeitnehmer. Sie können also bei Entscheidungen des Arbeitgebers in ausgewählten Bereichen mitwirken oder teilweise sogar mitentscheiden.

Sinn und Zweck der betrieblichen Mitbestimmung

Der Arbeitnehmer ist aufgrund seiner wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Arbeitgeber regelmäßig die „schwächere“ Partei innerhalb des Arbeitsverhältnisses. Viele Arbeitnehmer haben Schwierigkeiten, ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen oder sehen schon allein aus Angst davor, den Job zu verlieren, davon ab, Rechte einzufordern.

Dem einzelnen Arbeitnehmer steht durch den Betriebsrat ein Instrument zur Verfügung, die Arbeitnehmerinteressen im Kollektiv durchzusetzen und dadurch eine Position auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber zu erreichen. Betriebliche Mitbestimmung heißt kurzum: Der Arbeitgeber entscheidet nicht alles allein, die Arbeitnehmer haben ein Wörtchen mitzureden.

Warum tut betriebliche Mitbestimmung auch dem Arbeitgeber gut?

Die erste Reaktion eines Arbeitgebers ist häufig: „Oh je, bloß kein Betriebsrat. Wozu bin ich denn Chef, wenn ich nicht alles allein entscheiden kann?“. Dabei wird jedoch schnell übersehen, dass es sehr hilfreich sein kann, nicht alles allein entscheiden zu müssen. Der Betriebsrat sollte nicht als Feind des Arbeitgebers angesehen werden, sondern vielmehr als Hilfsorgan.

Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass der Arbeitgeber und der Betriebsrat „vertrauensvoll zusammenarbeiten“. Gemeinsam sollen sie den Betrieb harmonisch und arbeitnehmerfreundlich gestalten. Das Arbeitsklima verbessert sich, die Belegschaft arbeitet effizienter und beide profitieren. Die Gründung eines Betriebsrats in einem Betrieb sollte daher keiner scheuen, sondern begrüßen und für sich nutzen.

Mitbestimmung in Betrieben

Betriebliche Mitbestimmung als Arbeitnehmer – in diesen Fragen beraten wir Sie:

Wie genau gründen Sie einen Betriebsrat? Was müssen Sie beachten und wer ist als BR-Mitglied überhaupt geeignet? Wie können Sie sich wählen lassen? An wen müssen Sie sich wenden, um eine betriebliche Mitbestimmung in Ihrem Betrieb zu erreichen?

Betriebliche Mitbestimmung als Arbeitgeber – in diesen Fragen beraten wir Sie:

Welche Rechte und Pflichten haben Sie im Rahmen der Betriebsratsgründung? Wer informiert sie über alles Wissenswerte und wann müssen Sie wen und in welchem Umfang beteiligen, um ordnungsgemäß zu handeln?

Sorgen Sie sich nicht, wir stehen Ihnen als Experten für das kollektive Arbeitsrecht gerne beratend zur Seite und lassen Sie mit all den heute noch kompliziert erscheinenden Fragen gewiss nicht allein.

Fragen zu Mitbestimmung

Als Betriebsrat beraten wir Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten im Rahmen des Anhörungsverfahrens, bei Betriebsänderungen, zur Rechtmäßigkeit von Massenentlassungsanzeigen und begleiten Sie bei Verhandlungen von Sozialplan und Interessensausgleich. Wir beraten Sie in unserer Kanzlei oder im Unternehmen und übernehmen die Gerichtsverfahren oder auch die Verhandlungen mit der Geschäftsführung und unterstützen Sie bei Einigungsstellenverfahren.

Für Betriebsräte, Führungskräfte und Geschäftsleitung bieten wir Inhouse-Seminare zu Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmung und Gremienarbeit an.